Studien & Curricula


Am Tiroler Landeskonservatorium sind vier Institute eingerichtet, die eine große Bandbreite an musikalischen Ausbildungsmöglichkeiten abdecken:

Institut für vorbereitende Studien (Precollege)

Institut für Diplomstudien

Institut für instrumental- und gesangspädagogische Studien (IGP)

Institut für berufsbegleitende Studien und spezifische Ausbildungen (Lehrgänge)

  


Studiengebühren

Institut für Diplomstudien  
Diplomstudium und Diplomstudium in Kooperation mit Musikuniversitäten € 278,00

Institut für Vorbereitende Studien (Precollege)  
Talenteförderung (Talenteförderung 2)* € 0,00
Vorbereitungsstudium € 60,00
Zusätzlicher Unterricht im ZKF im Vorbereitungsstudium 0,5/1 Wst € 60,00/120,00
Wiltener Sängerknaben € 180,00
Wiltener Sängerknaben weitere(s) Familienmitglied(er) € 140,00
Musikalische Früherziehung € 80,00

Institut für berufsbegleitende Studien und spezifische Ausbildungen  
Lehrgänge € 400,00
Lehrgang Alpenländische Volksmusikakademie ** € 260,00
Unterricht im VM ZKF 0,5 Wst. € 60,00
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen (Musiktheoretische Fächer) € 95,00


Die Studiengebühren sind pro Semester zu entrichten  (Ausnahme: einzelne Module des Lehrgangs Alpenländische Volksmusikakademie).

1. Der Kurs Talenteförderung* wird in Zusammenarbeit mit Musikschulen durchgeführt. Am Tiroler Landeskonservatorium und an Landesmusikschulen sind die im Curriculum vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen zu absolvieren. Da das zentrale künstlerische Fach ebenso wie ergänzender Klavierunterricht an Musikschulen zu besuchen sind und dafür die in der Schulgeldordnung der Musikschulen festgelegten Tarife zu entrichten sind, entfällt die Gebühr am Tiroler Landeskonservatorium.

2. Der Lehrgang Alpenländische Volksmusik** soll auch ein ergänzendes Ausbildungsangebot für Studierende und Studierende im Vorbereitungsstudium des Tiroler Landeskonservatoriums und Studierende der Universität Mozarteum und der pädagogischen Hochschule Tirol sowie ein Fortbildungsangebot für Lehrpersonen der Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums darstellen. Da für das Haupt- bzw. Vorbereitungsstudium bereits Studiengebühren zu entrichten sind, entfällt für Studierende des Tiroler Landeskonservatoriums die Lehrgangsgebühr (ausgenommen Gebühren für das freie Wahlfach VM – ZKF) am Tiroler Landeskonservatorium. Ebenso haben Lehrpersonen der Landesmusikschulen und des
Tiroler Landeskonservatoriums, die den Lehrgang im Rahmen des Fortbildungsangebotes des Landes Tirol besuchen, keine Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Der Sondertarif für den Besuch einzelner Module des Lehrganges Alpenländische Volksmusik beträgt
€ 220 je Modul.

3. Unabhängig von den in der Studiengebührenordnung festgelegten Tarifposten können für Workshops, Module, Kurse und sonstige zeitlich befristete Veranstaltungen seitens des Tiroler Landeskonservatoriums nach Absprache mit der Landesmusikdirektion (weitere) Sondertarife festgelegt werden.

4. Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, haben einen 70%-igen Aufschlag auf die Gebühr für das Diplomstudium und das Diplomstudium in Kooperation mit Musikuniversitäten zu zahlen.

5. Ermäßigungen oder Entfall der Studiengebühren
Ermäßigungen der Studiengebühren oder ein gänzlicher Verzicht darauf können in begründeten Fällen (soziale Förderungswürdigkeit und günstiger Studienerfolg) durch das Tiroler Landeskonservatorium nach Absprache mit der Landesmusikdirektion erfolgen.

6. Gebühren für Saal- und Instrumentenmiete
Zum Abschluss der standardisierten Verträge über die Saal- und Instrumentenvermietung ist der Direktor des Tiroler Landeskonservatoriums befugt. Er kann in begründeten Fällen Ermäßigungen gewähren oder Saal- und Instrumentenbenützungsgebühren gänzlich erlassen.