Gebührendordnung - gültig ab dem Studienjahr 2025/26
Für die Ausbildung am Tiroler Landeskonservatorium ist ein finanzieller Beitrag zu leisten. Die Landesregierung bestimmt die Höhe der Studiengebühren, die je nach Studium bzw. Ausbildungsart festgelegt wird.
Sind für das Diplom- bzw. Vorbereitungsstudium am Tiroler Landeskonservatorium bereits Studiengebühren zu entrichten, entfällt für diese Studierenden die Lehrgangsgebühr am Tiroler Landeskonservatorium. Ebenso haben Lehrpersonen der Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums, die Lehrgänge im Rahmen des Fortbildungsangebotes des Landes Tirol besuchen, keine Lehrgangsgebühr zu entrichten.